Kriterien der Kostenerstattung für Nachhilfeunterricht bei Kindern in Familien mit Arbeitslosengeldbezug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Festlegung, dass die Kosten für Nachhilfeunterricht nur dann als Hartz-IV-Härtefall anerkannt werden sollen, wenn es z. B. eine langfristige Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie gegeben hat, und sieht die Bundesregierung mit dieser Vorgabe die Chancengleichheit von Kindern, die in Familien mit Arbeitslosengeldbezug (ALG) leben, bei der Bildung gewahrt?