Krisenkommunikation der Bundesregierung im Fall des bundesweiten Fipronil-Skandals
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im Fall des bundesweiten Fipronilskandals nicht die Krisenkommunikation inklusive der koordinierten Information der Öffentlichkeit (auch auf der Homepage lebensmittelwarnung.de) übernommen, und welche Voraussetzungen müssten vorliegen, damit die Bundesregierung von einem Krisenfall im Sinne der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern in Krisenfällen im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit ausgeht und im Rahmen des Krisenrates die öffentliche Krisenkommunikation abstimmt und umsetzt?