Kriminelle Aktivitäten eines Bundesstützpunkttrainers in der Sportart Eiskunstlauf
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass in der Sportart Eiskunstlauf ein Honorartrainer als Bundesstützpunkttrainer beschäftigt wird, der nach Pressemeldungen (https://taz.de/Vorwuerfe-gegen-Eiskunstlauftrainer/!5624617/) bereits wegen Körperverletzung, Misshandlung eines Schutzbefohlenen und sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt wurde und es in der jüngeren Vergangenheit zu weiteren Verfehlungen gekommen sein soll, und über welche außerordentlichen Qualifikationen verfügt dieser Trainer nach Kenntnis der Bundesregierung, dass es erneut zu einem Beschäftigungsverhältnis gekommen ist?<br /> <br /> Ist nach Einschätzung der Bundesregierung das Schutzbedürfnis von minderjährigen (Stützpunkt-)Athleten ausreichend berücksichtigt worden oder hätte hier aufgrund der Vorgeschichte anders gehandelt werden müssen?<br /> <br /> Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den aktuellen Vorwürfen (www.spiegel.de/sport/wintersport/eiskunstlauf-missbrauchsvorwuerfe-gegen-trainer-karel-fajfr-wie-ein-sklave-a-00000000-0002-0001-0000-000169122968), und wann hat die Bundesregierung hiervon Kenntnis erlangt?