Kriminalisierung von sexuell motivierten Bildaufnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Kriminalisierung sexuell motivierter Bildaufnahmen, die unter anderem durch eine diese Woche dem nordrheinwestfälischen Justizminister übergebene Petition mit über 125.000 Unterschriften erhoben wird (vgl. https://taz.de/Petition-gegen-Voyeuraufnahmen/!6106682/), und plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der bestehenden Strafbarkeitslücke ein entsprechendes Gesetzesvorhaben?