Kriegsvölkerrechtliche Grundsätze (G-SIG: 10000249)
Definition der "allgemeinen Regeln des Völkerrechts" im Sinne des Art. 25 GG, Verantwortlichkeit der Bundesregierung für Kriegshandlungen ihrer Verbündeten auf dem und vom Gebiet der Bundesrepublik aus, völkerrechtliche Legalität des Einsatzes von Atomwaffen, Beachtung des Kriegsvölkerrechts durch andere Staaten, Schutz der Zivilbevölkerung und Begrenzung ziviler Begleitschäden im Kriegsfall