Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht straflos bleiben
Vielfältiges Engagement zur Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH): Beitritt weiterer Länder, insbesondere der Vereinigten Staaten, Russlands, Chinas und Indiens, sowie Verbleib der Mitgliedsstaaten, Erhöhung der finanziellen und personellen Ausstattung des IStGH mit Blick auf Konflikte in Syrien, Irak und Myanmar und Prüfung von ad-hoc-Gerichten, Beschleunigung der Strafverfahren, verpflichtende Strafrechts- und Prozesserfahrung der exekutiven und judikativen Kräfte, Verbesserung der Beweissicherungsmechanismen, Zunahme der internationalen und nationalen Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen, u.a. durch das EU-Menschenrechts-Sanktionssystem und ggf. durch ein zentrales Oberlandesgericht in Deutschland