Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Konkretisierung der Regelungen des BGB betr. sittenwidriger Rechtsgeschäfte und Wucher im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge: legale Definition der Tatbestandsvoraussetzung "auffälliges Missverhältnis", gesetzl. Vermutung der schwächeren Situation des Kreditnehmers bei Einlass auf Vertragsbedingungen, Berücksichtigung der Zahlungen aus allen Verträgen mit demselben Kreditgeber sowie dem Vorkreditgeber bei Umschuldungen, Einbeziehung aller sonstigen Kosten, u.a. für Versicherungen, in die Berechnung des effektiven Jahreszinses