Krankenversicherungsleistungen für Personen mit Bezug von Leistungen nach SGB II bzw. XII
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, dass Personen im Leistungsbezug des SGB II oder des SGB XII, die ihre Leistung in Form des Tagessatzes (z. B. bei bestehender Wohnungslosigkeit) beziehen, aufgrund der Meldung zur Krankenversicherung durch das Jobcenter für den Folgemonat trotz des Leistungsbezuges bei der Prüfung des Versicherungsstatus (Onlineprüfung bei der elektronischen Gesundheitskarte) als nicht versichert gelten und daher keinen Zugang zu einer medizinischen Behandlung und Krankenversicherungsleistungen haben?