Krankenkassenleistungen bei ADHS nach dem 18. Lebensjahr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wird die Aufmerksamkeitsdefizits-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) lediglich bis zum 18. Lebensjahr als Krankheit anerkannt beziehungsweise ist nur bis dahin diagnostizierbar, und welche Möglichkeiten von Diagnosen, wahlweise bezahlten Therapiemöglichkeiten von den Krankenkassen gibt es derzeit bei der Feststellung der Symptome ab dem 18. Lebensjahr?