Krankenhausversorgung in den Bereichen der multimodalen Schmerzpatienten sowie der Komplextherapie des Bewegungssystems
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung das von ihr in ihrem Gesetzentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verankerte Ziel einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung im Bereich der jährlich knapp 55.000 multimodalen Schmerzpatienten sowie der jährlich rund 10.000 Patienten der Komplextherapie des Bewegungssystems sicherstellen, nachdem beide Bereiche in der aktuellen Leistungsgruppensystematik nicht vorgesehen sind (vgl. Anlage 1 zu Bundestagsdrucksache 20/11854, S. 56 ff.), und gibt es vonseiten der Bundesregierung Überlegungen, eine zusätzliche Leistungsgruppe "Schmerztherapie" einzuführen?