Krankenhausinfektionen vermeiden - Tödliche und gefährliche Keime bekämpfen
Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Überwachung der Richtlinien des Robert- Koch-Instituts zur Krankenhaushygiene durch die Gesundheitsämter, Einführung einer Meldepflicht, Ausstattung aller Krankenhäuser mit Hygienefachkräften, Schaffung von Lehrstühlen für Hygiene, Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei ambulanter Weiterbehandlung, kontrollierter Antibiotikaeinsatz, auch in der Veterinärmedizin; umfassendes Screening bei Krankenhausaufnahme, erforderliche Maßnahmen zur Finanzierung