Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer Reduktion der Wirkleistungseinspeisung bei gleichzeitigem Betrieb einer elektrischen Wärmeerzeugung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (bitte Anzahl und Gesamtleistung benennen) reduzieren nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage einer freiwilligen Selbstverpflichtung durch die Übertragungsnetzbetreiber (vergleiche Amtsblatt der Bundesnetzagentur BK8-17/0009-A) im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung ihre Wirkleistungseinspeisung bei gleichzeitigem Betrieb einer elektrischen Wärmeerzeugung nach § 13 Absatz 6a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG; sogenannte Zuschaltbare Lasten), und ist die Gesetzesnovelle EEG 2021 so zu interpretieren, dass eventuell verbleibende Mengen zum angestrebten Ziel von 2 GW Kraft-Wärme-Kopplungsanlagenleistung nun auch außerhalb des in der Novelle gestrichenen Netzausbaugebiets zugebaut werden können?