Kraft-Wärme-Kopplung entschlossen fördern und ausbauen
<span>Verpflichtung zum Ausbau der KWK-Technik auf mindestens 25 Prozent der Stromerzeugung bis 2020 und Entwicklung eines entsprechenden KWK-Gesetzes: Ausweitung von Förderdauer und –höhe ohne Deckelung, Einspeisungsvorrang auch über den Förderzeitraum hinaus, keine Förderung neuer Kohlekraftwerke, mindestens anteilige Förderung bei Modernisierung, Monitoring und Vorlage eines Berichtes alle drei Jahre; flankierender Abbau nichtfinanzieller Hindernisse</span>