Kostenübernahme von Kryokonservierungen bei keimzellschädigenden Therapien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Berichterstattung über eine zu Lasten der Betroffenen gehende, bisher unzulängliche Umsetzung der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführten Regelungen in § 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Kostenübernahme von Kryokonservierungen bei keimzellschädigenden Therapien, gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf, und wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/krebs-und-kinderwunsch-wenn-die-tumortherapie-unfruchtbar-macht,RzWutxR)?