Kostenübernahme und Beginn der Altlastensanierung des Wikingecks an der Schleswiger Schlei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird der Bund als hauptpflichtiger Störer seine Ankündigung aus dem Jahr 2020, zwei Drittel der Kosten für die Sanierung des Gebiets des Wikingecks in der Schleswiger Schlei wegen starker industriebedingter und anderer Verschmutzungen noch in diesem Haushaltsjahr umsetzen, sodass die nötigen Verträge rechtzeitig bis Ende Mai bzw. Anfang Juni 2022 unterzeichnet und der geplante Beginn der Maßnahmen im Herbst 2023 eingehalten werden können (www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/verseuchtes-schleswiger-wikingeck-bund-uebernimmt-zwei-drittel-der-sanierungskosten-id29926222.html)?