Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung durch zuständige Träger der Grundsicherung seit 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele tatsächliche Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) wurden im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) seit 2015 bis 2018 nicht von den zuständigen Trägern der Grundsicherung übernommen (Gesamtsumme jährlich)?