Kostenübernahme für Klassenfahrten gemäß § 23 Zweites Buch Sozialgesetzbuch
<span>Dienstanweisungen bzw. Verwaltungsrichtlinien der BA, pädagogischer Wert, Fristen, Verlassen des zeitnahen und ortsnahen Bereiches des Grundsicherungsträgers während der Klassenfahrt, Zahlenangaben</span>