Kostenübernahme für hörbehindertengerechte Rauchwarnmelde-Sender
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist die Ablehnung der Kostenübernahme für hörbehindertengerechte Rauchwarnmeldesender durch die Krankenkassen mit dem Verweis, es handele sich nicht um Hilfsmittel im Sinne des SGB V, sondern um Gebrauchs- bzw. Unfallverhütungsgegenstände, aus Sicht der Bundesregierung sachgerecht, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dann, Menschen mit Hörschädigungen die Mehrkosten für solche Rauchwarnmeldesysteme zu erstatten?