Kostenübernahme für eine aufgrund einer gesetzlichen Pflicht zu errichtenden vollbiologischen Kleinkläranlage bei ALG II-Bezug
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wer übernimmt die Kosten (unter Umständen zu welchem Anteil), die einer Bedarfsgemeinschaft entstehen, die Arbeitslosengeld II erhält und über selbstbewohntes Immobilieneigentum verfügt, wenn eine gesetzliche Pflicht besteht, bei Nichtanschluss an das zentrale Abwasserentsorgungsgesetz eine ordentlich vollbiologische Kleinkläranlage oder Ähnliches zu errichten?</span>