Kostenübernahme für die Essensversorgung durch Unternehmen in Flüchtlingsunterkünften ohne Kochmöglichkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass im Rahmen des SGB II keine Kosten für Firmen, die eine Essensversorgung in Notunterkünften für geflüchtete Menschen – in denen keine eigenen Kochmöglichkeiten bestehen – gewährleisten, übernommen werden können (bitte ausführen), und welche Möglichkeiten haben anerkannte Flüchtlinge bei zutreffendem Sachverhalt, ihre Ernährung zu sichern, solange sie eine solche Notunterkunft mangels alternativer Unterbringungsmöglichkeiten nicht verlassen können? <br /> <br /> Sind aus der Sicht der Bundesregierung diesbezüglich konkrete Gesetzesänderungen erforderlich oder geplant?