Kostenübernahme für die Anschaffung eines Mund-Nasen-Schutzes für Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung angesichts der von Bundesministerin für Bildung und Forschung -Anja Karliczek deutschlandweit geforderten und in einigen Bundesländern (Berlin, NordrheinWestfalen, Hamburg) bereits angekündigten Maskenpflicht in Schulen eine Regelung, welche sicherstellt, dass die Kosten für die Anschaffung eines Mund-Nasen-Schutzes für Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaft im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II/XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zusätzlich zur Regelleistung übernommen werden, wenn nein, warum nicht?