Kostenübernahme für die Abschriften einer elektronischen Patientenakte durch Versicherer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind nach Auffassung der Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bzw. die privaten Krankenversicherungen (PKV) verpflichtet, ihren Versicherten die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten für Abschriften einer elektronischen Patientenakte zu erstatten, wenn sie ihren Versicherten eine elektronische Gesundheitsakte anbieten?