Kostenübernahme für Corona-Tests in Unterkünften der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kosten werden bei Testungen in Unterkünften der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 und § 4 Absatz 2 Nummer 2 der Coronavirus-Testverordnung (TestV) übernommen, und erfolgt auch eine Übernahme von Personalkosten, die aufgrund der Testung entstehen?