Kostenübernahme für Assistenten behinderter Menschen im Krankenhaus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt, dass die Kosten für Assistentinnen und Assistenten behinderter Menschen im Krankenhaus übernommen werden, sofern die Assistenz im Arbeitgebermodell organisiert ist, aber nicht, wenn die Assistenz über ambulante Dienste erfolgt, obwohl beide Gruppen den gleichen Assistenzbedarf haben, und welche gesetzgeberischen Änderungen plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?