Kostenübernahme einer Entbindung im Ausland durch die GKV; Schließung der entsprechenden Regelungslücke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden die Kosten einer Entbindung bei einem Auslandsaufenthalt im Gegensatz zu gewöhnlichen Krankheitskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen, und ist der Bundesregierung bewusst, dass hierfür der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht möglich ist, jedenfalls insofern die Schwangerschaft in diesem Fall bereits besteht?<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung wie auch der Fragesteller hier eine Regelungslücke, und beabsichtigt sie diese zu schließen?