Kostenübernahme der von Arbeitgebern veranlassten Covid-19-Tests bei beihilfeberechtigten Privatversicherten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wer übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die im Juni und Juli 2020 von Arbeitgebern im Bereich z. B. Gesundheitsversorgung und pflegerischer Versorgung veranlasste asymptomatischen Testung auf eine Infektion mit COVID-19, wenn die zu testende Person privat krankenversichert und beihilfeberechtigt ist, und welche Aktivitäten hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um einheitlich die Kostenübernahme sicherzustellen?