Kostenübernahme der Gestelle für Sportbrillen durch die Krankenkassen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler fehlsichtig am Sportunterricht teilnehmen, weil unter anderem keine sporttaugliche Brille vorhanden ist (vgl. www.sportwissenschaft.rub.de/mam/sporned/mitarbeitende/Jendrusch/zpa_6-2017_s29 7-302_jendrusch.pdf), die Notwendigkeit, § 33 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 13 Absatz 3b der Hilfsmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses dahingehend zu ergänzen, dass neben den Brillengläsern auch das Brillengestell für eine sporttaugliche Brille durch die Krankenkasse übernommen wird, und wenn nein, warum nicht?