Kostensteigerungen bei Straßenbauprojekten in Bayern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Um welchen Betrag hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtliche Kostenberechnung der Straßenbauprojekte BY-B2 OU Althegnenberg, BY-B2 OU Hattenhofen, BY-B2 OU Mammendorf, BY-B471 Buchenau–Fürstenfeldbruck-Ost und BY-B471 Fürstenfeldbruck-Ost– Esting aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 im Landkreis Fürstenfeldbruck nach dem letzten offiziellen Kenntnisstand von 2014 bzw. 2022 verändert und was hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Steigerung geführt?<br /> <br /> Um welchen Betrag hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtliche Kostenberechnung der Straßenbauprojekte BY-B26 OU Gemünden, BY-B26n AK Schweinfurt/Werneck (A7)–Karlstadt, BY-B26n Karlstadt–A3, BY-B26 OU Rechtenbach und BY-B276 Zubringer Lohr aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 im Landkreis Main-Spessart nach dem letzten offiziellen Kenntnisstand von 2014, 2019, 2020 bzw. 2022 verändert und was hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Steigerung geführt?<br /> <br /> Um welchen Betrag hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtliche Kostenberechnung der Straßenbauprojekte BY-B20 ChamS–Chameregg (B85), BY-B20 Straubing (A3)– Cham (B85), BY-B20 Rissmannsdorf–Traitsching, BY-B85 Wetterfeld–Untertraubenbach, BY-B85 Altenkreith–Wetterfeld, BY-B85 AS Schwandorf (A93)–Altenkreith (B16), BY-B85 OU Neubäu aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 im Landkreis Cham nach dem letzten offiziellen Kenntnisstand von 2022 verändert und was hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Steigerung geführt?