Kostensteigerungen bei Straßenbauprojekten in Bayern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Um welchen Betrag hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtliche Kostenberechnung des Straßenbauprojektes BY-B-16-OU Tapfheim aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 im Landkreis Donau-Ries nach dem letzten offiziellen Kenntnisstand von 2022 verändert, und was hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Steigerung geführt?<br /> <br /> Um welchen Betrag hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtliche Kostenberechnung der Straßenbauprojekte BY-B-16-OU Schwenningen, BY-B-16-OU Höchstädt und BYB-16-OU Dillingen aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 im Landkreis Dillingen nach dem letzten offiziellen Kenntnisstand von 2015 bzw. 2022 verändert, und was hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Steigerung geführt?<br /> <br /> Um welchen Betrag hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtliche Kostenberechnung der Straßenbauprojekte BY-A008 – AS Ulm–Elchingen – AS Augsburg-West, BY-B300-OU Ebershausen, BY-B300-OU Krumbach, BYB16-Ichenhausen/Kötz, BY-B16-OU Wattenweiler/Höselhurst und BY-B16-OU Niederraunau/ Aletshausen aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 im Landkreis Günzburg nach dem letzten offiziellen Kenntnisstand von 2014 bzw. 2022 verändert, und was hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Steigerung geführt?