Kostensteigerung beim Straßenneubau der Bundesstraße 15 n zwischen Ergoldsbach und Essenbach
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Kostensteigerung für den Straßenneubau der Bundesstraße 15 neu (B 15 neu) zwischen Ergoldsbach und Essenbach (3. Bauabschnitt) von ursprünglich rund 88 Mio. Euro (Kostenansatz des Bundesverkehrswegeplans 2003 und Schätzung der Autobahndirektion Süd von 2009) auf aktuell rund 182 Mio. Euro (Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf meine Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 18/5768), und welcher Teil dieser Kosten entfällt auf den Ausbau des Kreuzes der B15 neu mit der A92?