Kostenschätzung für das "Angehörigen-Entlastungsgesetz"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Von wie vielen Single-Haushalten und wie vielen Paarhaushalten, deren Einkommen jeweils über bzw. unter 100 000 Euro bzw. 200 000 Euro lagen und deren Angehörige "Eingliederungshilfe", "Hilfe zur Pflege" und der "Hilfe zum Lebensunterhalt" in Anspruch genommen haben, geht die Bundesregierung bei ihrer Kostenschätzung für das "Angehörigen-Entlastungsgesetz" aus (bitte nach den genannten Sozialhilfeleistungen differenzieren)?