Kostenrückforderungen der gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung von Schlaganfallpatienten in Krankenhäusern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Krankenhäuser sind bundesweit nach Kenntnis der Bundesregierung von Klagen oder von der Verrechnung ihrer aktuellen Kosten mit Rückforderungen der Krankenkassen für die seit 2014 erfolgte Behandlung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten betroffen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung der Betrieb von Krankenhäusern oder behandelnden Schlaganfalleinheiten von den durch diese Praxis entstehenden Liquiditätsengpässen gerade in ländlichen Regionen als gefährdet einzuschätzen?