Kostenkalkulation im Entwurf des Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zuge der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundestagsdrucksache 19/18794) am 27. Mai 2020 angab, dass sie davon ausgeht, dass sich nach der Übertragung der Aufsicht die Hälfte der derzeitig 37.000 Finanzanlagenvermittler einer Vertriebsgesellschaft anschließen werden und nur ca. 18.500 Finanzanlagenvermittler weiterhin frei tätig sein werden, die Kostenkalkulation im Gesetzentwurf zu überarbeiten, bzw. sind weitere Änderungen am Gesetzentwurf seitens der Bundesregierung geplant?