Kostenerstattungsverfahren für psychotherapeutische Behandlungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist das Bewilligungsverhalten der gesetzlichen Krankenkassen beim Kostenerstattungsverfahren für psychotherapeutische Behandlungen seit der neuen Psychotherapie-Richtlinie im April 2017 (bitte aufgeschlüsselt nach Ablehnung, Bewilligung, noch nicht entschieden auflisten), und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um eine ausreichende gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung trotz der laut Studie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK-Studie "Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie – Wartezeiten 2018", 11. April 2018, S. 3) derzeit 7 000 fehlenden Kassensitze bei steigender Nachfrage zu gewährleisten?