Kostenerstattung für verderbliche Waren im Rahmen der Überbrückungshilfe III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die aktuellen Kostenerstattungen nur für den Einzelhandel im Rahmen der Überbrückungshilfen III für verderbliche Waren auch für andere Großhändler oder Produzenten wie z. B. Brauereien und Pflanzenzüchter zu öffnen, und wenn ja, ab wann?