Kostenerstattung für die Errichtung und den laufenden Betrieb von Testzentren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kosten sind vom Kostenerstattungsanspruch für die Errichtung und den laufenden Betrieb von Testzentren nach § 13 Absatz 1 Satz 1 der Coronavirus-Testverordnung erfasst, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Betrieb der Testzentren wirtschaftlich i. S. d. § 13 Absatz 1 Satz 3 der Coronavirus-Testverordnung erfolgt?