Kostenerstattung durch die Krankenkasse für die eigenverantwortliche Beschaffung von Hilfsmitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, dass Versicherte, die dringend auf ein Hilfsmittel angewiesen sind und dies nach mehrwöchiger Wartezeit auf die Bescheidung ihres Kostenübernahmeantrags bei der Krankenkasse selbst beschaffen, Gefahr laufen, die ihnen dabei entstandenen Kosten nicht mehr von der Krankenkasse ersetzt zu bekommen, weil Unsicherheit besteht über den Anwendungsbereich der Genehmigungsfiktion (§ 13 Absatz 3a SGB V), der für Hilfsmittel, die dem Ausgleich einer Behinderung dienen, wesentlich längere Fristenregelungen vorsieht, als für solche, die der Sicherung eines Erfolgs der Krankenbehandlung dienen (§ 18 Absatz 1 bis 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX – vs. § 13 Absatz 3a Satz 6 SGB V; vgl. Entscheidungen des Bundessozialgerichtes vom 15. März 2018 – Az. B 3 KR 4/16 R, B 3 KR 18/17 R; B 3 KR 12/17 R)?