Kostenerstattung bewilligter Projekte im Rahmen des Programms "Gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen" im Fall von Bauverzögerungszeiten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Projekten, die über das Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen" (Haushaltstitel 893 23 im Einzelplan 17) bereits einen positiven Bewilligungsbescheid bezüglich ihrer Förderung erhalten haben, auch dann die Kosten entsprechend dem Bescheid vollständig erstattet oder bezuschusst, wenn diese z. B. aufgrund von Bauverzögerungszeiten erst nach Ende Dezember 2024 entsprechende Rechnungen nachweisen können?