Kosteneinschätzung für den Ausbau des Knotenpunkts Hamburg im Rahmen der Hinterlandanbindung einer festen Fehmarnbeltquerung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Bundesrechnungshofes (BRH) zur festen Verbindung über den Fehmarnbelt mit Hinterlandanbindung vom 30. April 2009, die feststellt, dass die Kosten für den Ausbau des Knotens Hamburg, zu deren Übernahme sich die Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Übernahme der Kosten der Hinterlandanbindung auf deutscher Seite verpflichtet hat, bis zum damaligen Zeitpunkt in den Planungen noch nicht berücksichtigt waren, inzwischen die vom BRH geforderte Kosteneinschätzung für den Ausbau des Knotenpunkts Hamburg vorgenommen, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung (bitte nach einzelnen Maßnahmen und jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?