Kostendeckung der Leistungsausgaben für bzw. von ALG II-Beziehern in der GKV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wird, um eine Kostendeckung der Leistungsausgaben für ALG-II-Bezieher bzw. von ALG-II-Beziehern in der GKV zu erreichen, die bislang gezahlte Beitragspauschale nicht erheblich im Sinne einer Kostendeckung angehoben, um höhere Zusatzbeiträge für Mitglieder und Arbeitgeber zu vermeiden (s. Vorschlag des IGES Instituts im Rahmen eines Forschungsgutachtens für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Dezember 2017 und fortgeschrieben in das Jahr 2020)?