Kostendeckende Überweisung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsbeiträge an Arbeitslosengeld II-Empfänger durch die Bundesagentur für Arbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihre Pläne, privat krankenversicherte Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu überführen, um das Kostendeckungsproblem zu lösen (Bericht Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. November 2010, S. 11), und warum senkt die Bundesregierung nicht den Basistarif der privaten Krankenversicherung für ALG-II-Empfänger auf die Höhe des Zuschusses, den die Bundesagentur für Arbeit für gesetzlich krankenversicherte ALG-II-Empfänger an die GKV zahlt?<br /> <br /> Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, dass die Bundesagentur für Arbeit für privat versicherte ALG-II-Empfänger einen kostendeckenden Beitrag an die Krankenkassen überweist, und wie steht die Bundesregierung zur Forderung, auch für gesetzlich krankenversicherte ALG-II-Empfänger den Kassen einen kostendeckenden Beitrag zu überweisen?