Kostenabschätzung für Neubauprojekte im Einzelplan 12 des Bundeshaushaltsplans
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung meiner Ansicht zu, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass angesichts der bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit 8.1/8.2, Stuttgart 21 und Großflughafen Berlin-Brandenburg aufgetretenen systematischen Unterschätzungen der Projektkosten bei Planungsbeginn und dann folgenden Kostensteigerungen mit erheblichem Zahlungsmehraufwand zu Lasten anderer verkehrspolitisch sinnvoller Projekte des Einzelplans 12 die im 3. Gutachterentwurf vorgeschlagenen fahrplanbasierten Ausund Neubauprojekte mit den Baukosten des Jahres 2020 verglichen und die im Einzelplan 12 zu hinterlegenden Gesamtkosten einschließlich der zu zahlenden Mehrwertsteuer dem Parlament und der Öffentlichkeit projektscharf genannt werden?