Kosten für Versicherte durch die Anwendung der Mehrkostenregelung für Arzneimittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass bei der Anwendung der Mehrkostenregelung gemäß geltendem Recht Versicherte neben der gesetzlichen Zuzahlung und dem vertraglich vereinbarten Rabatt (pauschaliert) auch den gesetzlichen Apothekenabschlag gemäß § 130 Absatz 1 SGB V, die gesetzlichen Herstellerabschläge gemäß § 130a Absatz 1, 1a, 3a und 3b SGB V sowie den gesetzlichen Großhandelsabschlag tragen müssen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dem Abhilfe zu schaffen?