Kosten für elektronische Abschriften der Patientenakte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Fällen entsteht Ärzten oder Zahnärzten aus Sicht der Bundesregierung ein so hoher Aufwand, der eine Rechnungsstellung an gesetzlich oder privat Krankenversicherte rechtfertigt, wenn diese elektronische Abschriften der Patientenakte für ihre elektronischen Gesundheitsakten nach § 68 SGB V verlangen?