Kosten für die Verteidigung der Umsetzung der Aarhus-Konvention vor dem EuGH und der Stellungnahmen vor dem Compliance Committee
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kosten hat die Bundesregierung bisher für die Verteidigung ihrer nationalen Umsetzung der Aarhus-Konvention vor dem Europäischen Gerichtshof und für ihre Stellungnahmen vor dem Compliance Committee aufgebracht (inklusive Kosten für Anwälte, Mitarbeiter des BMUB und Kostenübernahme aufgrund der ergangenen Urteile)?