Kosten für die Beendigung aller als laufend bezeichneten Straßenprojekte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch sind die Kosten für die Beendigung aller als laufend bezeichneten Straßenprojekte, also sowohl für diejenigen, die laut der Anmeldeliste "Übersicht über die laufenden Vorhaben und die für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagenen Vorhaben" (Stand 5. September 2014) dem Bezugsfall des neuen Bundesverkehrswegeplans zugeordnet werden, als auch für die zeitlich nach Aktualisierung der Liste dem Bezugsfall zugerechneten Vorhaben, darunter zum Beispiel Neubauprojekte, die aufgrund der Baufreigaben im Juni 2015 ohne erneute Überprüfung im Rahmen als Bezugsfall gelten (bitte für jedes Bundesland gesondert angeben), und wie hoch sind die Kosten für die Beendigung aller Schienenprojekte des Bezugsfalls?