Kosten einer Essensversorgung durch Fremdfirmen in Flüchtlingsunterkünften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Um wie viel teurer ist die Nahrungsmittelversorgung durch Fremdfirmen (Caterer usw.) in einer Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit gegenüber den im SGB II für die Ernährung sonst vorgesehenen Sätzen (es wird lediglich eine grobe Schätzung erbeten), und wie soll nach Auffassung der Bundesregierung damit umgegangen werden, dass selbst die nach der geplanten Gesetzesänderung künftig nicht mehr ausbezahlten Geldbeträge voraussichtlich nicht annähernd ausreichen werden, um die realen Ausgaben der Kommunen bzw. Länder für die Sicherstellung der Ernährung in einer solchen Situation abzudecken?