Kosten durch die von der Bundesnetzagentur als systemrelevant eingestuften Kraftwerksblöcke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Von der Anerkennung welcher Kostenpositionen durch § 6 Absatz 2 der Reservekraftwerksverordnung (ResKV) geht die Bundesregierung im Rahmen der von der Bundesnetzagentur als systemrelevant eingestuften fünf Kraftwerksblöcke aus (bitte einzeln nach Kostenposition und Kraftwerksblöcken und voraussichtlicher finanzieller Höhe aufschlüsseln), und in welchem Verfahrensstand befinden sich derzeit die Verhandlungen zwischen Kraftwerksbetreibern, Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur?