Kosten durch die Erhöhung der Freibeträge der Eltern gemäß § 25 Abs. 1 BAföG
<div>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kosten im Bundeshaushalt würden sich durch die pauschale Erhöhung der Freibeträge der Eltern (§ 25 Absatz 1 BAföG) ohne Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder (§ 25 Absatz 3 BAföG) um 5, 6, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45 oder 50 Prozent gegenüber den aktuell gültigen Sätzen ergeben?<br /> </div>