Kosten durch den geplanten Systemwechsel der U25-Leistungsberechigten vom Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zum SGB III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kosten entstehen nach Berechnung der Bundesregierung durch den geplanten Systemwechsel der U25-Leistungsberechigten vom Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zum SGB III bis 2030 insgesamt, und welche finanzielle Mehrbelastung ergibt sich daraus für den einzelnen Beitragszahler in der Arbeitslosenversicherung (bitte die Kalkulationen nach einmaligen Umstellungskosten sowie dauerhaften Verwaltungskosten, Personalkosten, Kosten der Unterkunft sowie Kosten der Eingliederungsleistungen im SGB III aufschlüsseln)?